Trinkwasserhygiene in gebäudeinternen Leitungssystemen Desinfektion von kontaminierten Trinkwassersystemen
Zur
Desinfektion von mikrobiologisch kontaminierten Trinkwassersystemen
stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Prinzipiell unterscheidet
man zwischen physikalischer und chemischer Desinfektion. Ziel der
Desinfektion ist die Abtötung respektive die irreversible Inaktivierung
von krankheitserregenden Keimen in und an kontaminierten Objekten. Für
Trinkwasser und Trinkwassersysteme muss das Desinfektionsverfahren alle
pathogenen Keime (Bakterien, Sporen, Pilze, Viren etc.) zuverlässig
abtöten. Das angewendete Verfahren muss aber gleichzeitig mit der
Trinkwasserverordnung und dem Infektionsschutzgesetz in Einklang
stehen.
 Das
gewählte Desinfektionsverfahren muss eine schnelle irreversible
Inaktivierung aller pathogenen Keime ohne eine Gefährdung für den
Menschen und seine Gesundheit darstellen. Für die Desinfektion muss das
Trinkwassersystem außer Betrieb genommen werden. Das bedeutet, der
Betreiber der Einrichtung muss Sorge tragen, dass während der
Desinfektionsmaßnahme kein Wasser aus dem Leitungssystem entnommen
wird. Bei Neuinstallationen kann durch die Auswahl der
Werkstoffe und eine sorgfältige Installation unter Berücksichtigung
aller hygienischen Anforderungen die Gefahr der Bildung von Biofilmen
erheblich minimiert werden. Bestehende Installationssysteme die bereits
stark mit Biofilmen besiedelt sind müssen zur Vermeidung von
Gesundheitsrisiken entweder desinfiziert oder im Zweifelsfalle durch
Sanierungsarbeiten in einen "ordnungsgemäßen / hygienischen" Zustand
versetzt werden.
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