Neue Trinkwasserverordnung
Am 01.01.2003 ist die neue
"Verordnung über die Qualität von
Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch " (TRINKWASSER-VERORDNUNG
- TrinkwV 2001) in Kraft getreten. In dieser Verordnung werden
Eigentümer von Wohnanlagen mit mehreren Wohneinheiten in den Stand
eines Betreibers einer Wasserversorgungsanlage gehoben und
unterliegen somit einer besonderen Überwachungs-, Sorgfalts- und
Meldepflicht. Da Trinkwasser das Lebensmittel Nummer 1 darstellt,
gelten hierfür die denkbar schärfsten Vorschriften.
Der ausführliche Gesetzestext und weitere Informationen können bei
Legio
unter dem Punkt Vorschriften eingesehen und herunter geladen werden.
In Verbindung mit o. g. Verordnung müssen bei dem Betrieb von
Warmwasserboilern (Trinkwasserspeicher!) auch die diesbezüglichen
DIN-Normen und DVGW-Richtlinien beachtet werden.
Auch
namhafte
Hersteller (z.B. Buderus) verweisen in ihren Betriebsanweisungen auf
diese Vorschriften hin. Hier ist die 2-jährige Wartung
(Öffnung, Begutachtung und ggfs. Reinigung) der Warmwasserboiler
vorgeschrieben.
Wir
empfehlen deshalb, im Turnus von 2 Jahren die Wartung der
Warmwasserboiler durchführen zu lassen, um sich als Betreiber nicht
unnötig angreifbar zu machen.
Die Trinkwasserspeicher sollten gemäß der neuen Trinkwasserverordnung
im Abstand von 2 Jahren überprüft und gereinigt werden, um
die gute Qualität Ihres Trinkwassers zu gewährleisten.
Darüber hinaus werden bei dieser Reinigung Kalkablagerungen entfernt,
dies spart Energiekosten und dient der Werterhaltung Ihres
Warmwasserboilers.
Das Münchner Trinkwasser ist eines der
kalkhaltigsten in ganz Deutschland. Dies hat zur Folge, dass sich im
Laufe der Zeit eine Kalkschicht auf der Heizschlange des
Warmwasserboilers bildet. (Denken Sie hierbei im Kleinen nur einmal an
Ihre Kaffeemaschine oder den Tauchsieder). Dieser Kalkbelag verursacht
erhöhte Energiekosten und kann zu Schäden am Warmwasserbereiter
führen. Darüber hinaus
stellt Trinkwasser das Lebensmittel Nummer 1 dar, weshalb in der neuen
Trinkwasserverordnung vom 01.01.2003 die 2 jährige Reinigung von
Trinkwasserspeichern empfohlen wird.