Neue Trinkwasserverordnung

Am 01.01.2003 ist die neue "Verordnung über die Qualität von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch " (TRINKWASSER-VERORDNUNG - TrinkwV 2001) in Kraft getreten. In dieser Verordnung werden Eigentümer von Wohnanlagen mit mehreren Wohneinheiten in den Stand eines Betreibers einer Wasserversorgungsanlage gehoben und unterliegen somit einer besonderen Überwachungs-, Sorgfalts- und Meldepflicht. Da Trinkwasser das Lebensmittel Nummer 1 darstellt, gelten hierfür die denkbar schärfsten Vorschriften.
Der ausführliche Gesetzestext und weitere Informationen können bei Legio unter dem Punkt Vorschriften eingesehen und herunter geladen werden. In Verbindung mit o. g. Verordnung müssen bei dem Betrieb von Warmwasserboilern (Trinkwasserspeicher!) auch die diesbezüglichen DIN-Normen und DVGW-Richtlinien beachtet werden.
Auch namhafte Hersteller (z.B. Buderus) verweisen in ihren Betriebsanweisungen auf diese Vorschriften hin. Hier ist die 2-jährige Wartung (Öffnung, Begutachtung und ggfs. Reinigung) der  Warmwasserboiler vorgeschrieben.

Wir empfehlen deshalb, im Turnus von 2 Jahren die Wartung der Warmwasserboiler durchführen zu lassen, um sich als Betreiber nicht unnötig angreifbar zu machen.    

Die Trinkwasserspeicher sollten gemäß der neuen Trinkwasserverordnung im Abstand von  2 Jahren überprüft und gereinigt werden, um die gute Qualität Ihres Trinkwassers  zu  gewährleisten. Darüber hinaus werden bei dieser Reinigung Kalkablagerungen entfernt, dies spart Energiekosten und dient der Werterhaltung Ihres Warmwasserboilers.
Das Münchner Trinkwasser ist eines der kalkhaltigsten in ganz Deutschland. Dies hat zur Folge, dass sich im Laufe der Zeit eine Kalkschicht auf der Heizschlange des Warmwasserboilers bildet. (Denken Sie hierbei im Kleinen nur einmal an Ihre Kaffeemaschine oder den Tauchsieder). Dieser Kalkbelag verursacht erhöhte Energiekosten und kann zu Schäden am Warmwasserbereiter führen. Darüber hinaus stellt Trinkwasser das Lebensmittel Nummer 1 dar, weshalb in der neuen
Trinkwasserverordnung vom 01.01.2003 die 2 jährige Reinigung von  Trinkwasserspeichern empfohlen wird. 
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